Eine Mandantin wurde wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Nach einer Analyse der Rechtslage ergab sich jedoch, dass kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorlag. Die Schadensersatzforderung in Höhe von 20.000 € konnte daher abgewehrt werden.
Urheberrecht
- Beitrags-Autor:Holger Jurna
- Beitrag veröffentlicht:8. März 2020
- Beitrags-Kategorie:Wissen