Meine Mandantin war von einem Unternehmen beauftragt worden. Kurz vor Beginn der Ausführung der Leistungen kündigte der Auftraggeber den Vertrag und weigerte sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Da die Kündigung rechtlich unbegründet war, wurde die vereinbarte Vergütung gerichtlich durchgesetzt.
Vertragsrecht
- Beitrags-Autor:Holger Jurna
- Beitrag veröffentlicht:19. März 2024
- Beitrags-Kategorie:Wissen