BaFin Erlaubnis
Ein Unternehmen wollte eine B2B-Plattform umsetzen. Das Konzept hätte jedoch eine Erlaubnis der BaFin erfordert. Das Konzept wurde daher so geändert, dass eine Erlaubnis der BaFin nicht mehr erforderlich war.
Ein Unternehmen wollte eine B2B-Plattform umsetzen. Das Konzept hätte jedoch eine Erlaubnis der BaFin erfordert. Das Konzept wurde daher so geändert, dass eine Erlaubnis der BaFin nicht mehr erforderlich war.
Ein Mandant benötigte einen Software-Lizenzvertrag. Dabei stellte sich heraus, dass Open Source Software bei der Entwicklung verwendet wurde. Open Source Software steht unter Lizenzbestimmungen, die von Unternehmen zu beachten sind,…
BGH, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17 Wenn GmbH-Gesellschafter einen Aufsichtsrat errichten wollen, benötigen sie dafür eine Grundlage in der Satzung. Enthält die Satzung keine Regelung über…