Beratung & Abos

Urheberrecht

Eine Mandantin wurde wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Nach einer Analyse der Rechtslage ergab sich jedoch, dass kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorlag. Die Schadensersatzforderung in Höhe von 20.000 € konnte daher abgewehrt werden.