Beratung & Abos

Anwaltskanzlei Jurna · Köln

Anwaltskanzlei Jurna – Kanzlei für Kaufrecht

Kaufverträge rechtssicher gestalten, Mängelrechte durchsetzen, unberechtigte Forderungen abwehren: Die Anwaltskanzlei Jurna ist auf das Kaufrecht spezialisiert – vom Handelskauf zwischen Unternehmen bis zum Verbrauchsgüterkauf.

  • Spezialisiert auf Kaufrecht
  • Handelskauf & Verbrauchsgüterkauf
  • Persönlich oder online
  • Klare Einschätzung von Chancen & Kosten

Köln · bundesweit tätig

Schwerpunkte im Kaufrecht

Das Kaufrecht ist vielschichtig: Zwischen Unternehmen gelten andere Regeln als beim Kauf durch Verbraucher, für Neuware andere als für Gebrauchtes, im Inland andere als im internationalen Handel. Die Kanzlei berät und vertritt in allen Teilgebieten.

  • B2B-Kaufverträge & Handelskauf

    Liefer-, Rahmen- und Einkaufsverträge zwischen Unternehmen – einschließlich der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, an der Mängelansprüche oft scheitern.

  • Verbrauchsgüterkauf

    Kauf durch Verbraucher beim Unternehmer: zwingende Gewährleistung, Beweislastumkehr im ersten Jahr (§ 477 BGB) und besondere Regeln für Waren mit digitalen Elementen.

  • Gewährleistung & Mängelrechte

    Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz durchsetzen – oder unberechtigte Mängelrügen abwehren, mit Blick auf Fristen und Verjährung.

    Mehr zu Mängelrechten
  • Auto- & Gebrauchtwagenkauf

    Verschwiegene Unfallschäden, Rücktritt vom Kaufvertrag, Gewährleistungsausschluss beim Privatkauf: Ansprüche beim Fahrzeugkauf prüfen und durchsetzen.

    Mehr zum Autokauf
  • Vertragsgestaltung & AGB

    Kaufverträge sowie Liefer- und Verkaufsbedingungen entwerfen und prüfen: Haftung, Eigentumsvorbehalt, Lieferfristen und Gewährleistung wirksam regeln.

  • Internationaler Warenkauf

    Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen gilt häufig automatisch das UN-Kaufrecht (CISG), sofern es nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Die Kanzlei klärt, welches Recht gilt.

  • Lieferkette & Rückgriff

    Muss ein Händler wegen eines Mangels an seinen Kunden leisten, kann er unter Umständen bei seinem Lieferanten Rückgriff nehmen (§§ 445a, 478 BGB). Diese Ansprüche gilt es rechtzeitig zu sichern.

  • Unternehmenskauf

    Kauf und Verkauf von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen – Share Deal oder Asset Deal, mit Garantien und Haftungsregeln im Kaufvertrag.

    Mehr zum Unternehmenskauf
  • Ihr Fall passt in keine Schublade?

    Kaufrechtliche Fälle berühren oft mehrere Teilgebiete zugleich. In der Erstberatung klären Sie, worauf es in Ihrem Fall ankommt.

    Erstberatung buchen

Über die Anwaltskanzlei Jurna

Die Anwaltskanzlei Jurna in Köln hat sich auf das Kaufrecht spezialisiert. Ob ein Lieferant mangelhafte Ware geliefert hat, ein Abnehmer unberechtigt Gewährleistung verlangt oder ein Kaufvertrag erst noch verhandelt wird: Die Kanzlei verbindet juristische Präzision mit einem wirtschaftlichen Blick auf das Geschäft – und auf die Kosten eines Streits.

Geführt wird die Kanzlei von Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Holger Jurna, der an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert hat. Dieses Zusammenspiel prägt die Beratung: Eine Lösung muss nicht nur rechtlich tragen, sondern sich auch rechnen.

Mandate lassen sich vollständig online erteilen, Unterlagen sicher übermitteln und Beratungsleistungen als Einmalkauf oder im Abo buchen. So erhalten Sie schnell eine klare Einschätzung – unabhängig von Ort und Uhrzeit.

Ob einmalige Erstberatung, laufende Begleitung von Kaufverträgen oder die Vertretung in einem konkreten Streit: Sie bestimmen den Umfang der Zusammenarbeit. Die Kanzlei legt dabei Wert auf klare Kommunikation, nachvollziehbare Kosten und eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Klarheit in Ihrem kaufrechtlichen Fall

In der Erstberatung erfahren Sie, wie die Rechtslage aussieht, welche Ansprüche Ihnen zustehen – etwa auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz – und welche Kosten auf Sie zukommen. So entscheiden Sie auf sicherer Grundlage über das weitere Vorgehen. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung.

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Häufige Fragen zum Kaufrecht

Wie lange kann ich Mängel geltend machen?

Beim Kauf beweglicher Sachen verjähren Mängelansprüche grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB). Verkauft ein Unternehmer gebrauchte Sachen an Verbraucher, kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden; zwischen Unternehmen sind abweichende Vereinbarungen in weiterem Umfang möglich. Lassen Sie einen Mangel deshalb frühzeitig prüfen.

Was gilt beim Kauf zwischen Unternehmen?

Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich rügen (§ 377 HGB). Versäumt er das, gilt die Ware in der Regel als genehmigt – Mängelansprüche sind dann verloren. Zudem lassen sich Gewährleistung und Haftung vertraglich weitergehend regeln als gegenüber Verbrauchern.

Was ist ein Verbrauchsgüterkauf?

Kauft ein Verbraucher eine Ware von einem Unternehmer, gelten zu seinem Schutz zwingende Sonderregeln (§§ 474 ff. BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag. Die Gewährleistung lässt sich nicht einfach vertraglich ausschließen.

Wie läuft die Erstberatung ab – und wer trägt die Kosten?

Sie buchen die Erstberatung online und schildern Ihr Anliegen. Im Gespräch erhalten Sie eine Einschätzung der Rechtslage, Ihrer Optionen und der voraussichtlichen Kosten. Die Kosten einer Erstberatung übernimmt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung – eine Deckungszusage können Sie vorab beantragen.