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Unternehmensverkauf · Köln und NRW
Unternehmensverkauf und Unternehmenskauf – rechtssicher gestalten
Sie möchten Ihren Handwerksbetrieb, Ihre Praxis oder Ihr Handelsunternehmen verkaufen? Oder Sie prüfen den Kauf eines bestehenden Unternehmens? Ich begleite Sie als Rechtsanwalt bei der rechtlichen Gestaltung und Verhandlung – in Köln und in ganz NRW.
- Kaufpreis, Haftung für frühere Risiken und klare Übergabe
- Mitarbeiter, Verträge und Verbindlichkeiten sauber geregelt
- Für Verkäufer und Käufer inhabergeführter Unternehmen
- Rechtsanwalt Holger Jurna
- Diplom-Kaufmann
- Über zehn Jahre Erfahrung als Geschäftsführer einer GmbH
- Kanzlei in Köln · ganz NRW
Der Unternehmensverkauf ist mehr als ein Kaufvertrag
Bei einem Unternehmensverkauf geht es nicht allein um den Kaufpreis. Entscheidend sind auch die Haftung für frühere Risiken, die Übernahme von Mitarbeitern, Verträgen und Verbindlichkeiten sowie eine klare Regelung der Übergabe.
Ein Betrieb ist kein Gegenstand, der mit einer kurzen Standardvereinbarung sicher übertragen werden kann. Häufig bestehen langfristige Kunden- und Lieferverträge, Miet- oder Leasingverträge, Arbeitsverhältnisse, Genehmigungen, Finanzierungen oder offene Forderungen. Vor der Unterschrift muss deshalb klar sein, was genau übergeht, wer für frühere Risiken einsteht und unter welchen Voraussetzungen der Kaufpreis gezahlt wird.
- Struktur klären Asset Deal oder Share Deal – passend zu Rechtsform, Zielen und steuerlichem Rahmen.
- Vertrag gestalten und verhandeln Kaufpreis, Garantien, Haftung, Sicherheiten und Übergabe präzise geregelt.
- Kaufpreis plausibilisieren Wertrelevante Unterlagen aufbereiten und die Unternehmensbewertung nachvollziehbar einordnen.
- Abschluss und Übergabe begleiten Zustimmungen, Unterlagen und Voraussetzungen rechtzeitig klären – bis zum Vollzug des Vertrags.
Typische Fragen, die vor dem Abschluss geklärt werden sollten
Ob Sie verkaufen oder kaufen: Diese Punkte gehören in die Vorbereitung des Kaufs – nicht in eine nachträgliche Nebenabrede.
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Was wird genau verkauft oder erworben?
Zum Betrieb können etwa Maschinen, Warenlager, Fahrzeuge, Kunden- und Lieferbeziehungen, Marken, Domains, Forderungen, Verträge oder Rechte an Betriebsräumen gehören. Der Kaufvertrag sollte eindeutig festlegen, was auf den Käufer übergeht und was beim Verkäufer verbleibt.
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Wie wird der Kaufpreis gesichert?
Je nach Einzelfall sind ein fester Kaufpreis, Teilzahlungen, ein Kaufpreiseinbehalt, Sicherheiten oder ein zusätzlicher erfolgsabhängiger Kaufpreisteil denkbar. Entscheidend ist, dass Zahlungszeitpunkt, Voraussetzungen und Folgen einer Nichtzahlung klar vereinbart werden.
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Wie wird der Unternehmenswert ermittelt?
Die Bewertung richtet sich nicht nur nach Umsatz und Gewinn. Auch Kundenstruktur, Verträge, Mitarbeiter, Ertragsaussichten, Risiken und die Übertragbarkeit des Geschäftsmodells können den Wert beeinflussen. Eine nachvollziehbare Aufbereitung dieser Faktoren verbessert die Verhandlungsposition und hilft, den Kaufpreis realistisch einzuordnen.
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Wer haftet für frühere Risiken?
Verkäufer und Käufer haben häufig unterschiedliche Vorstellungen über Gewährleistung und Haftung. Eine ausgewogene Vereinbarung bestimmt, welche Angaben garantiert werden, welche Ansprüche ausgeschlossen oder begrenzt sind und wie lange Ansprüche geltend gemacht werden können.
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Was geschieht mit Mitarbeitern und Verträgen?
Arbeitsverhältnisse, Mietverträge, Leasingverträge, Versicherungen und Kundenverträge sind frühzeitig zu prüfen. Teilweise ist eine Zustimmung des Vertragspartners erforderlich, teilweise greifen gesetzliche Regeln.
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Wie bleibt der Verkauf vertraulich?
Gerade bei kleineren Betrieben kann es problematisch sein, wenn Mitarbeiter, Kunden oder Wettbewerber zu früh vom geplanten Verkauf erfahren. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung und ein abgestimmter Informationsprozess schützen sensible Unternehmensdaten und den laufenden Betrieb.
Ob Verkauf oder Kauf: Ich unterstütze Sie dabei, die rechtliche und wirtschaftliche Seite des Vorhabens frühzeitig zu ordnen. Dazu gehören auch eine nachvollziehbare Unternehmensbewertung und die rechtzeitige Abstimmung der steuerlichen Struktur. Das schafft eine verlässliche Grundlage für Verhandlungen und verhindert, dass wichtige Punkte erst kurz vor dem Abschluss unter Zeitdruck geregelt werden.
Unternehmen verkaufen: Beratung für Verkäufer
Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, steht zunächst die Frage im Mittelpunkt, zu welchen Bedingungen Sie sich von Ihrem Betrieb trennen wollen. Ich unterstütze Sie insbesondere bei diesen Punkten:
- Vorbereitung und rechtliche Strukturierung des Verkaufs
- Vertrauliche Ansprache und Absicherung von Interessenten, insbesondere durch Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Prüfung und Verhandlung eines Letter of Intent oder einer Eckpunktevereinbarung
- Vorbereitung einer nachvollziehbaren Unternehmensbewertung und Plausibilisierung des Kaufpreises
- Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags
- Regelung von Kaufpreis, Raten, Sicherheiten und möglichen erfolgsabhängigen Kaufpreisbestandteilen
- Begrenzung und sachgerechte Ausgestaltung von Garantien, Gewährleistungen und Haftungsrisiken
- Regelung von Wettbewerbsverbot, Beratung nach der Übergabe und Übergabezeitraum
- Abstimmung der steuerlichen Prüfung und Optimierung mit Ihrem Steuerberater
- Koordinierung mit weiteren Beteiligten
Unternehmen kaufen: Beratung für Käufer
Der Kauf eines bestehenden Unternehmens bietet die Chance, einen eingespielten Betrieb mit Kundenstamm, Mitarbeitern und laufenden Verträgen zu übernehmen. Zugleich übernimmt der Käufer wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die vor dem Kauf entstanden sein können. Ich berate Käufer insbesondere bei diesen Punkten:
- Rechtliche Prüfung der angebotenen Unterlagen und Verträge
- Auswahl und Gestaltung der passenden Erwerbsstruktur
- Vorbereitung und Prüfung von Vertraulichkeits- und Absichtserklärungen
- Prüfung der Unternehmensbewertung und der kaufpreisrelevanten Annahmen
- Verhandlung von Kaufpreisregelungen und Zahlungsvoraussetzungen
- Ausgestaltung von Garantien, Freistellungen, Haftungsgrenzen und Verjährungsregelungen
- Regelung von Forderungen, Vorräten, Verbindlichkeiten und laufenden Verträgen
- Abstimmung der steuerlichen Prüfung und Optimierung mit Ihrem Steuerberater
- Vorbereitung eines geordneten Closings und der Übergabe
Unternehmensbewertung: belastbare Grundlage für den Kaufpreis
Kaufpreis und steuerliche Folgen sollten nicht erst am Ende der Verhandlungen betrachtet werden. Eine nachvollziehbare Unternehmensbewertung schafft eine belastbare Grundlage für die Kaufpreisforderung des Verkäufers oder die Kaufpreisprüfung des Käufers.
Ich unterstütze Sie bei der Aufbereitung der wertrelevanten Unterlagen, der Plausibilisierung des Kaufpreises und der rechtlichen Einordnung von Risiken, die den Unternehmenswert beeinflussen können.
Steuerliche Struktur von Anfang an mitdenken
Die steuerliche Prüfung und Optimierung wird von Anfang an mitgedacht. In Abstimmung mit Ihrem Steuerberater klären wir insbesondere, welche Erwerbsstruktur, Kaufpreisaufteilung und Zahlungsregelungen für das Vorhaben sinnvoll sind. So lassen sich rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte rechtzeitig zusammenführen.
Unternehmensnachfolge in Köln und NRW
Ob Sie für Ihren Betrieb eine Nachfolge suchen oder als Erwerber ein bestehendes Unternehmen übernehmen möchten: Meine Beratung richtet sich insbesondere an Inhaber und Erwerber von
- Handwerksbetrieben
- Arzt-, Zahnarzt- und sonstigen Praxen
- Handelsunternehmen
- Dienstleistungsunternehmen
- Kleineren und mittleren Unternehmen in Köln und NRW
Rechtsanwalt für Unternehmensverkauf in Köln
Meine Kanzlei liegt in der Lindenstraße 38 in 50674 Köln. Ich begleite Unternehmensverkäufe und Unternehmenskäufe in Köln und in ganz NRW – persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder im Video-Termin.
Gerade beim Unternehmensverkauf zahlt es sich aus, wenn rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Fragen nicht nacheinander, sondern zusammen bearbeitet werden – vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.
Verwandtes Thema Anwalt für Kaufrecht in Köln: Gewährleistung, Rücktritt, HandelskaufZu dieser Auswahl gibt es keinen Abschnitt. Rufen Sie gern an – Ihre Frage lässt sich meist in wenigen Minuten einordnen.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welche Gestaltung für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Unterlagen beurteilen.
So begleite ich Ihr Vorhaben
Vier Schritte vom Erstgespräch bis zur Übergabe.
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Erstgespräch und Zielklärung
Wir besprechen Ihr Vorhaben, die Ausgangslage und die wirtschaftlich entscheidenden Punkte. Sie erhalten eine erste Einschätzung zum rechtlichen Vorgehen und zum erforderlichen Beratungsumfang.
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Struktur und Vorbereitung
Ich prüfe die vorhandenen Unterlagen, identifiziere die Regelungspunkte und unterstütze bei Vertraulichkeits- oder Eckpunktevereinbarungen. Bewertung und steuerliche Prüfung bereiten wir rechtzeitig vor und binden bei Bedarf Ihren Steuerberater ein.
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Vertragsgestaltung und Verhandlung
Ich entwerfe oder prüfe den Unternehmenskaufvertrag und vertrete Ihre Interessen in den Vertragsverhandlungen. Geregelt werden nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Haftung, Garantien, Übergabe und Sicherheiten.
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Abschluss und Übergabe
Bis zur Unterzeichnung und zum Vollzug des Vertrags begleite ich die rechtliche Umsetzung. So werden die vereinbarten Voraussetzungen, Zustimmungen und Unterlagen rechtzeitig geklärt.
Häufige Fragen zum Unternehmensverkauf
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Idealerweise vor der Weitergabe vertraulicher Unterlagen oder der Unterzeichnung einer Absichtserklärung. Frühzeitige Beratung verhindert, dass Sie sich bereits in der ersten Verhandlungsphase unnötig binden oder wichtige Verhandlungsspielräume verlieren.
Kann ich zunächst nur eine Absichtserklärung unterschreiben?
Eine Absichtserklärung kann sinnvoll sein, muss aber genau geprüft werden. Auch wenn einzelne Punkte ausdrücklich unverbindlich sein sollen, können Vertraulichkeit, Exklusivität, Kosten oder bestimmte Verhandlungspflichten verbindlich geregelt sein.
Kann ich meine Haftung als Verkäufer vollständig ausschließen?
Das hängt von der gewählten Vertragsgestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Haftungsausschluss ist nicht grenzenlos möglich. Deshalb kommt es auf präzise Garantien, klare Offenlegung und ausgewogene Haftungsregelungen an.
Brauche ich neben einem Rechtsanwalt einen Steuerberater?
In aller Regel ja. Der Unternehmenskauf hat häufig erhebliche steuerliche Folgen. Ich übernehme die rechtliche Gestaltung und stimme die Vertragsregelungen bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.
Unterstützen Sie auch bei der Unternehmensbewertung?
Ja. Ich helfe Ihnen, die wertrelevanten Unterlagen und wirtschaftlichen Annahmen strukturiert aufzubereiten und den Kaufpreis zu plausibilisieren. Wenn eine förmliche Unternehmensbewertung erforderlich ist, kann ein dafür geeigneter Bewertungsspezialist eingebunden werden.
Beraten Sie Verkäufer und Käufer?
Ja. Ich begleite sowohl Verkäufer als auch Käufer von Unternehmen. In einem konkreten Verkaufsvorgang vertrete ich selbstverständlich nur eine Seite.
Nächster Schritt
Jetzt Erstberatung zum Unternehmensverkauf vereinbaren
Ob geplanter Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge oder Unternehmenskauf: Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit, bevor Sie sich vertraglich binden.
Vereinbaren Sie online einen Termin mit der Anwaltskanzlei Jurna in Köln. Ein Beratungsgespräch kostet 59,50 € (15 Minuten) oder 119 € (30 Minuten), jeweils inklusive Umsatzsteuer. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und in welchem Umfang Sie eine weitere Begleitung wünschen.